Ausgangslage: Konzessionsstrategie Wasserkraft und KWO
Mit der Konzessionsstrategie Wasserkraft legt der Regierungsrat fest, wie er mit auslaufenden Konzessionen von Wasserkraftwerken umgehen will. Im Zentrum steht die Gesamtkonzession der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO), die 2042 ausläuft und das wichtigste Speichersystem im Grimselgebiet umfasst.
Geplante Verschiebung der Beteiligungen
Die Strategie des Regierungsrats sieht vor, die Anteile der bernischen Aktionäre zu erhöhen. Der Anteil der BKW soll von heute 50 Prozent auf mindestens 60 Prozent steigen. Der Anteil von Energie Wasser Bern (ewb) soll von heute 16.7 Prozent auf mindestens 20 Prozent erhöht werden.
Im Gegenzug sollen die auswärtigen Aktionäre Industrielle Werke Basel (IWB) und Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) ihre Beteiligungen reduzieren. Ihre Anteile sollen von heute je 16.7 Prozent auf maximal je 10 Prozent sinken. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, behält sich der Regierungsrat ausdrücklich die Ausübung des Heimfallrechts vor.
Key Facts KWO-Konzessionsstrategie
- Gesamtkonzession der KWO läuft 2042 aus.
- Strategie des Regierungsrats: Anteil BKW mindestens 60 Prozent (heute 50 Prozent).
- Anteil Energie Wasser Bern (ewb) mindestens 20 Prozent (heute 16.7 Prozent).
- Anteile IWB und ewz je maximal 10 Prozent (heute je 16.7 Prozent).
- Regierungsrat behält sich das Heimfallrecht ausdrücklich vor.
- BaK will Beteiligungsverhältnisse bei der KWO unverändert lassen.
- BaK verlangt überarbeitete Konzessionsstrategie bis zur Sommersession 2026.
Position der BaK: Stabilität vor Neuverteilung
Aus Sicht der BaK müssen rasch klare und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nur so lassen sich zentrale Energieprojekte des Kantons Bern vor zusätzlichen Verzögerungen schützen.
Die Kommission verweist insbesondere auf den Bau der Triftstaumauer und die Vergrösserung des Grimselsees. Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse an der KWO würde nach ihrer Einschätzung neue Unsicherheiten auslösen und diese Projekte weiter verzögern und gefährden.
Weiteres Vorgehen und Frist
Die BaK beantragt, dass die Beteiligungsverhältnisse bei der KWO unverändert bleiben. Der Regierungsrat soll die Konzessionsstrategie Wasserkraft entsprechend überarbeiten.
Die überarbeitete Strategie ist dem Grossen Rat bis spätestens zur Sommersession 2026 erneut vorzulegen. Damit soll die Grundlage für den weiteren Ausbau der Wasserkraft im Kanton Bern geklärt werden.
