Verbesserungen reichen aus Sicht des Verbandes nicht aus
Der BDEW bezeichnet die finalen Festlegungen als enttäuschend. Bereits angekündigte Verbesserungen gelten als richtig, fallen jedoch zu gering aus. Der Verband sieht weiterhin zahlreiche strukturelle und methodische Nachteile, welche die Leistungsfähigkeit von Netzbetreibern schwächen. Viele Unternehmen werden ihre Investitionsprogramme prüfen und neu ausrichten. Dies wertet der Verband als Warnsignal für die volkswirtschaftliche Bedeutung der Netzinfrastruktur in Deutschland.
Fehlende Sicherheit für den Weiterbetrieb der Gasnetze
Der Verband kritisiert die vorgesehenen Kürzungen für Gasnetzbetreiber. Die Transformation der Gasinfrastruktur benötigt gesicherte Finanzierung. Eine belastbare Folgenabschätzung liegt nach Einschätzung des Verbandes nicht vor. Der BDEW weist darauf hin, dass positive Effekte einzelner Elemente nur für eine Regulierungsperiode vorgesehen sind und sich insgesamt ein negativer Effekt ergibt.
Kritische Punkte aus Sicht des BDEW
- Strukturelle Nachteile gegenüber dem bisherigen Regulierungsrahmen
- Unsicherheit bei Kapitalverzinsung als zentrales Investitionsrisiko
- Fehlende Folgenabschätzung für Gasnetze
Zinsentscheid wird zum zentralen Faktor für Investitionen
Die Bundesnetzagentur greift mit den Festlegungen erheblich in die Kostenanerkennung ein. Weil keine Planungssicherheit über die künftige Kapitalverzinsung besteht, erhalten die anstehenden Zinsentscheide eine Schlüsselrolle. Laut BDEW muss die Verzinsung international wettbewerbsfähig sein. Deutschland liegt derzeit im europäischen Vergleich weit hinten. Eine vollständige Refinanzierbarkeit von Fremdkapitalkosten gilt für den Verband als zwingend. Er erwartet eine zeitnahe Kommunikation einer Mindestverzinsung.
Forderung nach kohärenten Entscheidungen für Strom und Gas
Der BDEW erwartet, dass die Bundesnetzagentur ihre Zusagen im weiteren Verfahren einlöst. Dies betrifft den OPEX-Aufschlag, Schwellenwerte für vereinfachte Verfahren und die Kapitalverzinsung. Der Verband fordert, die Festlegung der Zinssätze für Eigenkapital und Fremdkapital gemeinsam und nicht vor 2027 vorzunehmen.
