Die Durchleitungsrechte sind gesichert und die Kostenaufteilung ist vertraglich geregelt. Aus Sicht des EWO besteht betriebswirtschaftlich kein Ersatzbedarf, solange die Freileitung intakt ist: «Ohne eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Alpnach ist es dem EWO gemäss gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, eine neue Verkabelung vor der vollständigen Amortisation der bestehenden Freileitung vorzunehmen», so Thomas Baumgartner, Vorsitzender der Geschäftsleitung.

Der Zeitpunkt ist günstig, da das Vorhaben mit dem Hochwasserschutz «Kleine Schliere» koordiniert werden kann. Das verspricht Einsparungen, setzt jedoch die Zustimmung zum Verpflichtungskredit sowie ein reibungsloses Plangenehmigungsverfahren beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat voraus. Der Nutzen ist lokal deutlich: «Durch die Verlegung entfallen die bisherigen Baueinschränkungen […] und stärken die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Alpnach, insbesondere für das Schulhausareal», sagt Bruno Vogel, Gemeindepräsident.

Informationsveranstaltungen finden am 11.09.2025 und 13.11.2025 statt. Bei Zustimmung folgen Projektierung, Plangenehmigung, Ausschreibungen und Vergaben. Ein Baustart ist im Sommer 2028 möglich, die Inbetriebnahme der Kabelleitung mit anschliessender Demontage der Freileitung bis Ende 2029.