Freigabe der Übernahme von PSI Software
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der PSI Software SE, Berlin, durch die Warburg Pincus, LLC, New York, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Gleichzeitig genehmigte die Behörde den Abschluss einer Investitions- und Rahmenvereinbarung zwischen Warburg Pincus, PSI und der E.ON SE. Die Prüfung konzentrierte sich auf mögliche Auswirkungen auf den Wettbewerb im Bereich industrieller Softwarelösungen für die Energiewirtschaft.
Rolle von E.ON als Kunde und Einflussnehmer
E.ON ist Deutschlands grösster Verteilnetzbetreiber und zugleich der wichtigste Kunde von PSI. Insbesondere das Netzleitsystem PSIcontrol wird von E.ON zur Überwachung, Steuerung und Simulation von Stromnetzen eingesetzt. Nach Einschätzung des Bundeskartellamts kann E.ON bereits heute Einfluss auf die Weiterentwicklung dieser Software nehmen.
Durch den Erwerb wettbewerblich erheblichen Einflusses verstärkt sich diese Position jedoch nicht wesentlich. Die Behörde sieht daher keine zusätzliche Einschränkung des Wettbewerbs.
„E.ON ist der grösste Kunde von PSI und kann daher bereits jetzt wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Software PSIcontrol nehmen. Dieser Einfluss wird sich durch den Erwerbsvorgang aber nicht wesentlich weiter verstärken.“
Bewertung von Warburg Pincus als Mehrheitseigner
Warburg Pincus ist eine international tätige Private-Equity-Gesellschaft mit Beteiligungen in zahlreichen Branchen. Zwar bestehen in einzelnen Portfoliounternehmen Überschneidungen mit den Tätigkeitsfeldern von PSI. Im Kernbereich der von PSI angebotenen Dienstleistungen sind diese Unternehmen jedoch nicht aktiv.
Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass Warburg Pincus kein wirtschaftliches Interesse daran hat, andere Kunden von PSI zugunsten von E.ON zu diskriminieren.
„Warburg Pincus als zukünftiger Mehrheitseigner hat kein Interesse daran, die übrigen Kunden von PSI gegenüber E.ON zu diskriminieren.“
Abgrenzung zur sicherheitspolitischen Prüfung
Das Bundeskartellamt weist darauf hin, dass seine Zuständigkeit ausschliesslich die wettbewerblichen Aspekte des Zusammenschlusses umfasst. Fragen der Aussenwirtschaft und der Sicherheit unterliegen einer separaten Prüfung nach Aussenwirtschaftsrecht.
Diese Prüfung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und ist nicht Teil des kartellrechtlichen Verfahrens.
Übernahme PSI Software
- Übernahme von PSI durch Warburg Pincus genehmigt
- E.ON erhält wettbewerblich erheblichen Einfluss
- Keine wesentlichen Wettbewerbsbedenken festgestellt
