Die geplante Revision der Energieförderungsverordnung passt das Bewirtschaftungsentgelt in der Direktvermarktung an das neue Einpreismodell an. Die Vernehmlassung läuft bis Februar 2026.
Die Vernehmlassung (16.09.–22.12.2025) umfasst EnEV, EnV, StromVV, EnFV und KEV. Geplant sind u. a. Spotmarkt-basierte Einspeisevergütungen, präzisierte Förderregeln und eine Übergangsfrist für Smart-Meter-Abrechnung.